Erstklässler Schuljahr 2020/2021
Alle Kinder, die in dem Zeitraum 01.10.2013 bis 31.08.2014 geboren sind, werden im Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig.
Wir weisen darauf hin, dass alle schulpflichtigen Kinder anzumelden sind, auch diejenigen, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden oder die Freie Waldorfschule besuchen möchten.
Die im September 2014 geborenen Kinder müssen nicht angemeldet werden, denn durch die Änderung des Schulgesetzes entfällt die gesetzliche Schulpflicht für das kommende Schuljahr.
Sofern Sie dies wünschen, können Sie Ihr Kind jedoch an der Grundschule anmelden und lösen dadurch die Schulpflicht aus.
Anmeldetermin:
Donnerstag, 13.02.2020 von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Es besteht für die Erziehungsberechtigten auch die Möglichkeit, Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.10.2014 bis 30.06.2015 geboren sind, an den Grundschulen anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder vorzeitig eingeschult oder zurückgestellt werden.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und den Impfpass mit dem Nachweis der Masernschutzimpfung mit